Schulentwicklung

Schulentwicklung bezeichnet die bewusste und gezielte Entwicklung und Veränderung der Einzelschulen durch die Akteure selbst. Im Unterschied zu Schulreformen, die in der Regel durch staatliche Instanzen in Gang gesetzt werden und auf Veränderungen ganzer Schulsysteme abzielen, vollzieht sich Schulentwicklung in der Eigenverantwortung der Einzelschulen. 
Auch wenn Schulentwicklungsmaßnahmen zumeist an die professionellen Akteure der Schulgemeinschaft gerichtet sind (v.a. Schulleitung, Lehrpersonen und sonstiges pädagogisches Personal), ist das Ziel von Schulentwicklung letztlich, Lerngelegenheiten der Schülerinnen und Schüler zu verbessern (Rolff, 2010). In LemaS zielen Schulentwicklungsmaßnahmen besonders darauf ab, Schule und Unterricht so weiterzuentwickeln, dass die Potenziale und Leistungsstärken aller Schülerinnen und Schülern in ihrer Diversität besser erkannt und gefördert werden.

Mit Schulentwicklung ist üblicher Weise die systematisierte Weiterentwicklung von Einzelschulen gemeint (Dedering, 2012). Während Schulen fortwährend sich wandelnden Rahmenbedingungen unterliegen, ist mit dem Begriff der Schulentwicklung eine bewusste und absichtsvolle Veränderung angesprochen, die von den Mitgliedern der Einzelschulen selbst vorgenommen wird. In diesem Verständnis umfasst Schulentwicklung (nur) solche Bereiche, die von der jeweiligen Schule selbst gestaltet werden können und dürfen. Dabei agieren die schulischen Akteure in eigener Verantwortung, wobei der Leitung ein zentraler Stellenwert zukommt.

Ob und wie Schulentwicklung gelingen kann, ist dabei einerseits geprägt von äußeren Bedingungen, auf die Schulen kaum eigenen Einfluss haben: etwa von personellen und materiellen Ressourcen, Räumlichkeiten, gesetzliche Vorgaben und Anforderungen des Schulsystems. Andererseits prägen die jeweils handelnden Akteure mit ihren Überzeugungen, Kompetenzen und Motiven die Entwicklungsmöglichkeiten einer Schule. Der Schulleitung kommt dabei besondere Bedeutung zu.

Voraussetzung für gelingende Schulentwicklung sind Strukturen, die es schulischen Akteuren ermöglichen, sich zielgerichtet über ihre Schule, Unterricht und pädagogische Praxis auszutauschen. Dazu gehört es, die bestehende Praxis zu reflektieren, sich über pädagogische Ziele und Werte zu verständigen, Entwicklungsanliegen zu identifizieren, gemeinsam Veränderungen zu planen und umzusetzen. Vielfach ist es Teil, zugleich aber auch Ziel von Schulentwicklungsprozessen, in der Schule geeignete Arbeitsstrukturen, zeitliche Kapazitäten und Fertigkeiten für die Schulentwicklungsarbeit zu identifizieren oder herauszubilden.

Externe Schulentwicklungsberatung und Prozessbegleitung kann schulischen Akteuren dabei helfen, Ressourcen für Entwicklungsvorhaben zu identifizieren, Themen zu fokussieren, sowie Prozesse zu strukturieren, und sie kann bei Bedarf Impulse von außen bieten. Wirksam ist externe Beratung dann, wenn Entwicklungsprozesse aus der Schule selbst heraus motiviert sind und vorangetrieben werden.

Weiterführende Literatur:
Dedering, K. (2012). Steuerung und Schulentwicklung: Bestandsaufnahme und Theorieperspektive. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-19534-6
Rolff, H.-G. (2010). Schulentwicklung als Trias von Organisations-, Unterrichts- und Personalentwicklung. In T. Bohl, W. Helsper, H. G. Holtappels, & C. Schelle (Hrsg.), Handbuch Schulentwicklung (S. 29–36). Julius Klinkhardt.

Weigand, G., Hackl, A., Müller-Oppliger, V., Schmid, G. (Hrsg.) (2014), Personorientierte Begabungsförderung. Weinhein, Basel: Beltz (Insbes. Kap. 3: Schule personorientiert entwickeln, S. 216 ff.).